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Germüse wie die Natur es schuf

Obstbau:Was ändert sich durch die Umstellung?

Die Nachfrage nach Bio-Produkten steigt in der Welt, besonders in Europa stetig an. Beste Möglichkeiten also für umstellungsbereite Betriebe, in die ökologische Erzeugung einzusteigen. Lesen Sie hier, was Sie bei der Umstellung auf den ökologischen Obstbau beachten müssen.

Zwischen 2016 und 2021 haben sich die Ausgaben der privaten Haushalte für Bio-Lebensmittel und -Getränke mehr als verdoppelt. Das bietet umstellungsbereiten Betrieben beste Möglichkeiten, in die ökologische Obsterzeugung einzusteigen. Bei der Umstellung verändert sich jedoch so einiges.

Alle gängigen Obstkulturen werden in Deutschland und Österreich auch im Öko-Landbau angebaut. Die Obstart mit der größten Öko-Fläche ist der Apfel (2019: 6.700 Hektar), gefolgt von den Strauchbeeren, die 2019 auf rund 3.000 Hektar standen. Rund ein Drittel aller in der Eu angebauten Strauchbeeren werden inzwischen ökologisch erzeugt. Bei Äpfeln sind es rund ein Fünftel.

Wer in den Öko-Obstanbau einsteigen will, muss so einiges beachten. Wir erklären, welches die wichtigsten Veränderungen sind.

36 Monate Umstellungszeitraum

Anders als bei den meisten acker- und gemüsebaulichen Kulturen, beträgt die Umstellungszeit zur ökologischen Wirtschaftsweise für alle Dauerkulturen – zu denen fast alle Obstgewächse zählen – 36 Monate. Eine Ausnahme bildet die Erdbeere: Hier umfasst die Umstellungszeit 24 Monate. Stichtag ist immer der Tag der Vertragsunterzeichnung bei der Öko-Kontrollstelle. Alle konventionellen Flächen, die später hinzugepachtet oder zugekauft werden, müssen immer die genannte Umstellungszeit durchlaufen.

Produkte, die zwölf Monate nach Umstellungsbeginn verkauft werden, können mit der Bezeichnung "hergestellt im Rahmen der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft" gekennzeichnet werden.

Ablauf der Umstellung: Dauerkulturen (Wein, Obst, Hopfen, Spargel und andere)

Beispiel eines Ablaufplans bei der Umstellung von Dauerkulturen nach EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Monate ab Umstellungs-beginn Flächen Vermarktung Beispiel Was passiert?
0 36 Monate Umstellungszeit



Nur konventionelle
Vermarkung möglich
1.8.2019 Beginn der Umstellung
2-3 September/ Oktober 2019 Ernte
14-15 Ernte darf als Umstellungsware vermarktet werden

September/ Oktober 2020 Ernte
26-27 September/ Oktober 2021 Ernte
36 30.7.2022 Umstellung komplett vollzogen
38–39 Flächen sind ökologisch    Ernte ökologisch anerkannt September/  Oktober 2022 Ernte
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Saat- und Pflanzgut

Vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für die ökologische Obsterzeugung – nach der seit 1.1.2022 geltenden EU-Öko-Verordnung unter der Bezeichnung "Pflanzenvermehrungsmaterial" zusammengefasst –, muss grundsätzlich ökologisch erzeugt worden sein. Nur wenn ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial nachweislich nicht verfügbar ist, kann nach Genehmigung durch die Kontrollstelle auch solches aus konventioneller Vermehrung verwendet werden. Als Nachweis über die Verfügbarkeit gilt die Internetdatenbank www.organicXseeds.de.

Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung: 

Das heißt, geerntet nach zwölf Monaten Umstellungszeit – vom eigenen Betrieb kann uneingeschränkt verwendet werden. Die Verwendung von zugekauftem Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung ist nur dann ohne Genehmigung zulässig, wenn ökologische Ware nicht verfügbar ist.

Jungpflanzen, die in Öko-Betrieben aus konventionellem Ausgangsmaterial erzeugt wurden, dürfen auch nach der seit 1.1.2022 geltenden EU-Öko-Verordnung weiterhin als ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial (samt EU-Bio-Logo) vermarktet werden. In diesem Punkt gab es bis zuletzt Ungewissheit.

 

Sortenwahl

Wegen der beschränkten Möglichkeiten im Pflanzenschutz sollten im Öko-Obstanbau nach Möglichkeit Sorten zum Einsatz kommen, die wenig anfällig gegen Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sind. Bei Kirschen ist darüber hinaus auch der Erntezeitpunkt von besonderer Bedeutung, da erst Sorten ab der dritten Reifewoche von den Maden der Kirschfruchtfliege befallen werden.

 

Unkrautregulierung: Mechanische Bodenpflege des Baumstreifens

Ein bedeutender Unterschied zum konventionellen Obstbau ist, dass der Baumstreifen nicht mit Herbiziden von konkurrierendem Bewuchs freigehalten werden darf. Im ökologischen Obstbau werden daher andere Verfahren angewendet. Am weitesten verbreitet sind mechanische Verfahren. Dabei kommen entweder Flachschare, Kreiselgeräte und auf leichten Böden auch Scheibeneggen zum Einsatz. Beim sogenannten Sandwich-System bleibt sogar ein schmales Band im Zentrum des Baumstreifens unbearbeitet – nur links und rechts davon wird bearbeitet. Das spart Zeit und Geld, denn das zeitraubende und technisch aufwändige Ausschwenken des Arbeitsgeräts entfällt. Der Mittelstreifen wird bei diesem Verfahren mit niedrig wachsenden, bodendeckenden Arten (zum Beispiel Habichtskraut) begrünt, die nicht gemäht werden müssen.

Einen besonders hohen Wirkungsgrad haben thermische Geräte wie Heißschaum-, Abflamm- oder Infrarotgeräte. Sie wirken vor allem gut gegen horstbildende Gräser und im unmittelbaren Stammbereich. Thermische Geräte sind im Obstbau bislang jedoch nur sehr selten zu finden – vermutlich wegen des hohen Energiebedarfs.

Weitere Möglichkeit bestehen im Abdecken des Bodens mit organischem Material (zum Beispiel Rindenmulch) oder Kunststofffolie. Oder der Baumstreifen wird mit konkurrenzschwachen Gräsern und Kräutern begrünt.

 

Kräuterreiche Fahrgassen

Mit einem Blühstreifenmulchgerät können die kräuterreiche Fahrgassen gepflegt werden, Quelle: S. Feiertag, Julius Kühn-Institut

Im ökologischen Obstbau haben sich kräuterreiche Fahrgassen etabliert. Tiefwurzelnde Pflanzen verbessern dabei die Bodenstruktur, Leguminosen sorgen für eine Stickstoffbindung. Durch die Verwendung von blühenden Pflanzen werden zudem blütenbesuchende Nützlinge angelockt – insbesondere dann, wenn alternierend gemulcht wird (zum Beispiel abwechselnd nur jede zweite Fahrgasse) oder entsprechende Blühstreifenmulcher verwendet werden.

Um einen kräuterreichen Fahrgassenbewuchs langfristig zu etablieren und nachteilige Effekte auszuschalten, sollte nicht zu häufig geschnitten werden. Denn häufiges und kurzes Mulchen fördert vor allem den Grasbewuchs und führt zu einer Verdrängung der Kräuter. Da die Wurzeln zahlreicher Kräuter eine beliebte Nahrung für Scher- und Feldmäuse sind, muss besonders im Öko-Obstbau auf eine Mäuseregulierung geachtet werden.

 

Nährstoffversorgung ohne synthetische Stickstoffdünger

Grundsätzliches Ziel der Düngung im ökologischen Anbau ist die Förderung des Bodenlebens. Die Nährstoffe sind für die Pflanzen selten schnell verfügbar, sondern an organische Substanzen gebunden, die von den im Boden lebenden Organismen erst abgebaut werden müssen. Bei der Bodenpflege muss daher vermehrt darauf geachtet werden, optimale Bedingungen für den Aufbau und den Erhalt des Bodenlebens zu schaffen, um eine möglichst gute Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Nährstoffe zu erreichen.

Kann der Nährstoffbedarf der Pflanzen nicht durch betriebseigene Dünger und Bewirtschaftungsmaßnahmen gedeckt werden, ist der Zukauf von zugelassenen Düngern erlaubt (Anhang II der Durchführungsverordnung 2021/1165). Mineralische Stickstoffdünger sind nicht erlaubt.

Derzeit stehen für den ökologischen Obstbau zahlreiche Handelsdünger tierischen und pflanzlichen Ursprungs zur Verfügung. Deren Stickstoffgehalte liegen zwischen drei und 14 Prozent. Die Umsetzungsgeschwindigkeit hängt sehr stark von der Düngerart ab. Vinasse beispielsweise enthält größtenteils sehr leicht mineralisierbare organische Substanz, sodass der Stickstoff relativ schnell freigesetzt wird. Demgegenüber benötigen beispielsweise Erbsenschrot oder Sonnenblumenkuchen deutlich länger für die Umsetzung.

Kommt es an den Bäumen zu eindeutigen Mangelsymptomen von Spurenelementen, so können nach Rücksprache mit der Kontrollstelle bestimmte mineralische Spurenelementdünger aufs Blatt ausgebracht werden. Das gleiche gilt für Magnesiumsulfat (Bittersalz) bei Magnesiummangel und Calciumchlorid bei der Gefahr von Stippe.

Ausdünnen

Mit einer Fadenmaschine kann der Blütenbestand auf mechanische Weise effektiv und schnell ausgedünnt werden. Quelle: Firma Fruittec

Vor allem im Apfelanbau ist die Ausdünnung eine wichtige Maßnahme, um wiederkehrend hohe Erträge und hohe Fruchtqualitäten zu erzielen. Chemisch-synthetische Mittel zur Ausdünnung sind im Öko-Obstbau verboten. Einzig Schwefelkalk, eine Substanz, die im Öko-Obstbau auch als Fungizid verwendet wird, ist zulässig. Die ausdünnende Wirkung von Schwefelkalk beruht auf der Verätzung der Blütenorgane und einer starken Hemmung der Pollenkeimung. Alternativen sind eine mechanische Ausdünnung mit der Fadenmaschine oder die Ausdünnung per Hand.

Versuche haben ergeben, dass Spritzbehandlungen mit ölhaltigen Substanzen bei Apfelbäumen einen Photosynthese-Schock verursachen und damit den Junifruchtfall fördern. Die Wirkungen sind jedoch sortenspezifisch sehr unterschiedlich.

 

Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz

Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind im ökologischen Obstbau generell verboten. Bei der Krankheits- und Schädlingsregulierung kommt daher den vorbeugenden Maßnahmen eine besondere Rolle zu. Allem voran steht die Verwendung von gesundem Pflanzgut und Sorten, die wenig anfällig gegenüber Krankheiten und Schädlingen sind. Darüber hinaus lässt sich mit pflanzenbaulichen Maßnahmen die Widerstandskraft der Pflanzen stärken und der Infektionsdruck senken: Besonders wichtig sind ein gut durchlüfteter, belebter Boden mit gutem Mikroorganismenbesatz und eine ausgeglichene Wasser- und Nährstoffversorgung.

Ein spezieller Bereich im Öko-Obstbau ist die Förderung natürlicher Gegenspieler. Durch das Schaffen geeigneter Lebensräume wie kräuterreiche Fahrgassen, Hecken oder Wildkrautstreifen kann die Ansiedlung von Nützlingen in Obstanlagen wesentlich gefördert und so ein Beitrag zur Begrenzung der Schädlingspopulationen geleistet werden. Auch die Bereitstellung von künstlichen Refugien wie Nistkästen, Überwinterungsquartiere oder Sitzstangen für Greifvögel tragen positiv dazu bei.

Auch biologische Pflanzenschutzmaßnahmen – zum Beispiel der gezielte Einsatz von Bakterien, Viren und tierischen Nützlingen – sowie biotechnische Verfahren (Pheromone, Falle etc.) spielen im Bio-Obstbau eine Rolle.

Für den Notfall sind im Öko-Obstbau Kupfer- und Schwefelpräparate sowie eine begrenzte Auswahl anderer Pflanzenschutzmittel zugelassen (Anhang I der Durchführungsverordnung 2021/1165). Ihre Wirkung ist aber nicht so durchschlagend wie die chemisch-synthetischer Mittel.

Film ab: Wie können Nützlinge im ökologischen Obstanbau gefördert werden?

 

 

Vermarktung

Öko-Obst von Flächen, die dreijährige Umstellungszeit hinter sich haben, darf mit dem Bio-Siegel (sechseckig) und EU-Bio-Logo (Euro-Blatt) gekennzeichnet werden.

Bei Bio-Obst liegt der Schwerpunkt auf der Vermarktung von Frischwaren. Es werden aber auch verarbeitete Produkte angeboten. Sollen die Produkte weiterverarbeitet werden, muss schon beim Anbau auf geeignete Sorten geachtet werden.

Generell ist auf eine korrekte Öko-Kennzeichnung zu achten. Außerdem muss auch Öko-Obst gemäß der EU-Vermarktungsnormen sortiert und kennzeichnet werden.

Weil im ökologischen Anbau auf mineralische Düngung und synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet wird, sowie nach der Ernte bzw. während der Lagerung keine Konservierungsmittel zum Einsatz kommen, kann bei Öko-Obst nicht immer das gleiche Erscheinungsbild erzielt werden wie im konventionellen Bereich. Viele ökologisch erzeugte Produkte werden deshalb vorsichtshalber mit der Güteklasse II gekennzeichnet. Diese Einstufung hat aber nichts mit einer geringeren Qualität zu tun.

Fruchtfolge im ökologischen Landbau

Die Fruchtfolge spielt im ökologischen Landbau eine zentrale Rolle. Nährstoffversorgung, Krankheits- und Schädlingsdruck, Verunkrautung sowie Bodenstruktur und Humusgehalt stehen in enger Beziehung zu ihr.

Besondere Bedeutung kommt dem Vermeiden fruchtfolgebedingter Abbauerscheinungen und Krankheiten zu. Dazu müssen Ökolandwirtinnen und -landwirte die klassischen Fruchtfolgeregeln beachten, die zum Teil über die Jahre konventionellen Wirtschaftens schon fast in Vergessenheit geraten sind. Diese geben auch die Möglichkeit, auf Schwankungen des Marktes, witterungsbedingte Turbulenzen oder aktuelle Probleme (zum Beispiel in der Verunkrautung eines Feldes) zu reagieren. Folgende Grundsätze sollten beachtet werden:

Ausreichender Anteil von Humus- bzw. Stickstoffmehrern

Die Stickstoffbindung durch die Leguminosen ist einer der Grundbausteine des ökologischen Ackerbaus. Sowohl im Reinanbau als auch in Gemengen, in Haupt- sowie in Zwischenfrüchten und Untersaaten finden sie deshalb Verwendung.

 

Um den gebundenen Stickstoff besser speichern und damit nachhaltig nutzen zu können, werden den Futterleguminosen meist Gräser beigemischt. Verluste (zum Beispiel Auswaschung) sollten unbedingt vermieden werden, da Stickstoff im ökologischen Landbau einer der Erfolg bestimmenden "knappen Faktoren" ist. Der Umbruchzeit und -variante sowie den möglicherweise erforderlichen "Stickstoff-Zwischenspeichern" (zum Beispiel Senf-Zwischenfrucht) ist darüber hinaus je nach Standort besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Gegebenenfalls kann ein Wechsel von Winter- auf Sommerweizen in Verbindung mit sehr spätem Umbruch helfen, mehr Stickstoff und damit bessere Voraussetzungen für Wachstum und Qualität zu sichern. Ob eine Leguminosen-Hauptfrucht dann eine, zwei oder drei zehrende Kulturen versorgen (und unkrautbezogen "absichern") kann, hängt in erster Linie vom Standort und seinen Eigenschaften ab.

Berücksichtigung des Bedarfs der Kulturen (Stark- und Schwachzehrer)

Ob direkt nach dem Kleegras-Anbau Weizen, Kartoffeln oder Kohl folgen, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Deckungsbeitrag, Unkrautdruck, Drahtwurmbefall, etc.). Grundsätzlich sollten weniger anspruchsvolle Kulturen sich erst später einfügen. Hier sind alle extensiveren Getreidearten zu nennen (Roggen, Triticale, Gerste, Hafer, auch Dinkel). Werden Sonnenblumen, Mais und Zuckerrüben zwar eher als "bedürftig" eingestuft, so vertragen sie doch meist auch eine Stellung nach Getreide und einer anschließenden Zwischenfrucht - wenn eine Unkrautkonkurrenz weitgehend vermieden werden kann.

Wechsel zwischen Winterungen und Sommerungen

Jede Bodenbearbeitung bringt Unkrautsamen in Keimstimmung. Die Saat ist in diesem Sinne auch als ein "Startsignal" für das Unkrautwachstum zu verstehen. Je häufiger dies zum mehr oder weniger gleichen Zeitpunkt erfolgt, desto stärker fördert es die Arten, die genau dieses Zusammenspiel von Licht, Temperatur, Feuchtigkeit, Tageslänge etc. brauchen. So können sich über Jahre einseitig "geförderte" Arten immer mehr zu Problemunkräutern entwickeln.

Umgekehrt kann das aber auch zu ihrer Regulierung eingesetzt werden. Einem durch häufigen Anbau von Braugerste außer Kontrolle geratenen Flughafer ist nur durch einen überstarken Anteil von Winterungen zu begegnen. Der Wechsel ist also ein nicht starr zu gebrauchendes Instrument, sondern kann je nach Bedingungen durchaus flexibel eingesetzt werden.

Ausreichender Abstand selbstunverträglicher Arten und Artengruppen

Dies ist einer der wichtigsten Grundsätze und von außerordentlich hoher Aktualität. Die "klassischen" Themen des konventionellen Anbaus (Anbaupausen von Zuckerrüben, Kartoffeln oder Raps) sind dabei im Ökolandbau eher von untergeordneter Bedeutung. Denn deren Anbau erfolgt nur selten in einem Umfang, dass einschlägige Grenzen zu beachten sind.

Wichtig ist, dass der Getreideanteil insgesamt maximal zwei Drittel und der Weizenanteil im Besonderen maximal ein Drittel der Fruchtfolge betragen dürfen, um ein Aufschaukeln von Fruchtfolgekrankheiten zu vermeiden. Weizen nach Weizen ist im Ökolandbau unbedingt zu vermeiden. Dinkel darf (aufgrund seiner Verwandschaft zu Weizen) nicht in direkter Folge zu Weizen stehen.

Allergrößte Aufmerksamkeit ist bzgl. der Selbstunverträglichkeit den Leguminosen zu widmen. Die Abstände der wichtigsten Kulturen sind: Rotklee/ Luzerne mindestens vier, mittel- und langfristig sechs Jahre, Erbsen mindestens fünf Jahre, Ackerbohnen mindestens vier Jahre.

 

Tabelle: Anbauabstände bei Futterleguminosen
Art Abstand in Jahren

Quelle: KTBL-Heft 100: Körnerleguminosen anbauen und verwerten

 

Tabelle: Anbauabstände bei Körnerleguminosen
Art Abstand in Jahren
Erbsen neun bis zehn
Ackerbohnen sechs
Weiße Lupine vier bis fünf
Gelbe Lupine vier bis fünf
Blaue Lupine vier bis fünf
Sojabohne drei bis vier
Linsen fünf
Wicke

drei bis fünf (wegen Verwandtschaft zur Erbse nicht in
der gleichen Fruchtfolge)

Rotklee fünf bis sieben
Luzerne fünf bis sieben
Schwedenklee zwei
Weißklee ein bis drei
Esparsette fünf bis sieben
Seradella ein bis zwei

Zu den möglichen Querverbindungen und Wechselbeziehungen sowie den daraus resultierenden Gesamtgrenzen für alle Leguminosen insgesamt (Größenordnung 25 bis 33 Prozent) sind jedoch noch viele Fragen offen. Hier kann zunächst nur der Rat gegeben werden, die Vielfalt der Leguminosen auch in diesem Sinne zu nutzen und über Mischungen (zum Beispiel verschiedenartig zusammengesetzte Klee-Gräser) einen möglichen Infektionsdruck gar nicht erst aufkommen zu lassen. Es ist alles zu unterlassen, was einer Leguminosenmüdigkeit Vorschub leisten könnte (zum Beispiel Hauptfruchtleguminosen nicht auch als Zwischenfrüchte einsetzen). Werden Körnererbsen angebaut, sollte wenig Rotklee oder Luzerne auf dem Schlag abgebaut worden sein. Beim Ackerbohnenbau sollten Schläge gewählt werden, auf denen bisher wenig Erbsen angebaut wurden.

Nutzung von Untersaaten und Zwischenfrüchten

Sowohl eine optimale Nährstoffversorgung als auch die Unkrautregulierung sind für den ökologischen Landbau Erfolg bestimmend. Untersaaten und Zwischenfrüchte können beide Aspekte zum Teil deutlich fördern und sollten, sofern andere Fruchtfolgegrenzen nicht dagegen sprechen, genutzt werden. Kulturen, die als Hauptfrucht angebaut werden, scheiden als Zwischen­frucht­partner aus.

Eine gelungene Zwischenfrucht oder Untersaat kann einen erheblichen Beitrag zur Stickstoffversorgung der Folgefrucht leisten, wenn sie Leguminosen mit umfasst. Sie lockert dabei gleichzeitig die Fruchtfolge auf, hilft die Bodenstruktur und Humusversorgung zu verbessern und hat über ihre Lichtkonkurrenz auch einen Unkraut regulierenden Effekt. Bei Vorhandensein von Ampfer und Quecke ist dringend mechanische Bearbeitung geboten, so dass auf den Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten verzichtet werden muss. Nachteilig im Zusammenhang mit der Anreicherung von organischer Substanz ist auch eine mögliche Förderung von Nematoden. Dem kann aber durch gezielte Steuerung oder Anbau von Fangpflanzen entgegengewirkt werden.

Nutzung Unkraut unterdrückender Kulturen

Die Unkraut unterdrückende Wirkung von Kleegras ist bekannt. Während dieser Effekt hinsichtlich ausdauernder Arten - insbesondere Distel - erklärt werden kann (mehrfacher Schnitt und gleichzeitige Konkurrenz beziehungsweise Lichtentzug), ist die Wirkung auf Samenunkräuter nicht wirklich nachvollziehbar. Dennoch ist diese unbestritten und kann insbesondere für unkrautsensible Kulturen (zum Beispiel Mais) genutzt werden. Die Wirkung lässt im Laufe der Fruchtfolge nach.

Je weiter eine Kultur vom Kleegras entfernt steht, einen desto höheren Unkrautdruck muss diese ertragen können (zum Beispiel Roggen, Sonnenblumen). Ohne Anbau von Futterleguminosen (Klee, Luzerne, etc.) als Hauptfrucht kann eine Fruchtfolge - allein aus Gründen der Unkrautregulierung - kaum dauerhaft funktionieren.

Pflanzenzucht

Rechtliche Grundlagen und Verfügbarkeit von Öko-Saatgut

Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut ist in der EU-Öko-Verordnung klar geregelt: Wenn ökologisch vermehrtes Saat- oder Pflanzgut verfügbar ist, muss solches verwendet werden. Dies gilt nicht nur für ein- oder mehrjährige Kulturen, die als Nahrungsmittel angebaut werden, sondern auch für reine Gründüngungspflanzen oder nachwachsende Rohstoffe (zum Beispiel zum Einsatz in Biogasanlagen).

Was ist ökologisches Pflanzgut und Saatgut?

Saatgut und Pflanzgut ist laut  EU-Öko-Verordnung dann ökologisch anerkannt, wenn es ökologisch vermehrt wurde. Das heißt, es muss von Pflanzen stammen, die mindestens seit einer Generation nach ökologischen Regeln angebaut wurden. Bei ausdauernden Kulturen wie Wein oder Obst müssen die Elternpflanzen sogar zwei Wachstumsperioden ökologisch bewirtschaftet worden sein. Ökologisches vermehrtes Saat- oder Pflanzgut darf auch aus der Umstellung stammen.

Gentechnik ist nicht erlaubt

Generell gilt für Öko-Saat- und Pflanzgut: Es darf nicht mit gentechnischen Verfahren gewonnen werden. Strittig ist hierbei bislang jedoch noch, was als gentechnisches Verfahren angesehen wird. So wird beispielsweise die Zellfusionstechnik laut EU-Freisetzungsrichtlinie und deutschem Gentechnikgesetz nicht der Gentechnik zugeordnet. Somit sind daraus entstehende CMS-Hybriden nach  EU-Öko-Verordnung erlaubt. Die ökologischen Anbauverbände sehen die Zellfusionstechnik hingegen als unvereinbar mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus und verbieten daher in ihren Richtlinien die Verwendung von CMS-Hybridsaatgut.

Nicht alles und immer verfügbar

Die Verfügbarkeit von Öko-Saat- und -Pflanzgut hat sich in den letzten Jahren immer weiter verbessert. So ist heute für die Hauptgetreidearten in der Regel immer ökologisch vermehrtes Saatgut verfügbar. Auch für Kartoffeln ist die Versorgungslage durchweg gut, genauso wie für marktgängige Sorten zahlreicher Gemüsearten. Dennoch gibt es nach wie vor viele Sorten, für die ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut (noch) nicht oder nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht. Oder aber die angebotenen Sorten eignen sich nicht für den Anbau. In solchen Fällen darf ausnahmsweise auch konventionelles Saatgut verwendet werden, wenn dieses nicht mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gebeizt ist.

Verfügbarkeit (online) prüfen

Ob Öko-Saat- oder -Pflanzgut gerade verfügbar ist oder nicht, können Landwirtinnen und Landwirte schnell und einfach über die Internetdatenbank organicXseeds.de herausfinden. Diese wird vom Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) verwaltet und laufend aktualisiert.

Zur Datenbank: www.organicXseeds.de

Die Datenbank seeds4organic.eu sorgt EU-weit für mehr Transparenz über das verfügbare Angebot an ökologischem Saatgut. Saatgutanbieter können ihre Ware dort gebündelt für die EU-Mitgliedsstaaten und die Schweiz verwalten und anbieten.

Zur Datenbank: www.seeds4organic.eu

Wann darf konventionelles Saat- und Pflanzgut verwendet werden?

In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für die Verwendung von konventionell vermehrtem Saatgut erteilt werden. Und zwar dann, wenn

  1. keine Sorte einer entsprechenden Kultur in Öko-Qualität in der Datenbank aufgeführt ist,
  2. nachweislich keine der gelisteten Sorten für den Erzeuger geeignet ist oder
  3. die gewünschte Sorte nicht geliefert werden kann.

Trifft ein solcher Fall zu, muss ein individueller Einzelgenehmigungsantrag an die zuständige Öko-Kontrollstelle gestellt werden. Dies kann in der Regel über die Internetdatenbank organicXseeds.de abgewickelt werden. Wichtig ist, dass die Ausnahmegenehmigung noch vor der Aussaat beziehungsweise Pflanzung eingeholt wird.

Für Sorten, für die schon absehbar ist, dass kein oder nur sehr wenig geeignetes Öko-Saat- oder -Pflanzgut verfügbar ist, gibt es ein vereinfachtes Ausnahmegenehmigungsverfahren. Solche Sorten werden in sogenannten Allgemeinverfügungslisten geführt, die in der Onlinedatenbank organicXseeds.de heruntergeladen werden können. Für Sorten mit Allgemeinverfügung ist kein Antrag auf Genehmigung zum Gebrauch von konventionellem Saatgut an die Kontrollstelle nötig. Die Verwendung des konventionellen Saatguts muss allerdings bei der Betriebskontrolle ausgewiesen werden können. Dazu reicht ein Ausdruck aus der Datenbank, der bestätigt, dass die verwendete konventionelle Sorte nicht in ökologischer Qualität verfügbar war.

"Echte" Öko-Sorten aus ökologischer Züchtung noch rar

Eine vollständig ökologische Pflanzenzucht ist noch nicht für alle Nutzpflanzenarten verfügbar. Daher geht auch ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut bislang meist auf eine konventionelle Züchtung zurück. Die Bio-Branche arbeitet aber daran, diesen Zustand zu ändern. Denn konventionell entwickeltes Saatgut passt oft nur eingeschränkt zu den Erfordernissen des ökologischen Landbaus.

Die Züchtung neuer Sorten ist jedoch langwierig und teuer und es fehlen bislang noch die finanziellen Mittel, um den Förderbedarf in diesem Bereich zu decken. Diverse Initiativen wie zum Beispiel der Saatgutfonds zur Förderung der Öko-Züchtung haben aber schon vieles auf den Weg gebracht. Der Bedarf an Sorten aus ökologischer Züchtung ist jedoch nach wie vor groß.

Ackerbau: Was ändert sich durch die Umstellung?

Alle gängigen Kulturen werden auch im Öko-Landbau angebaut. Ökonomisch besonders bedeutend sind Kartoffeln und Feldgemüse. Kulturen wie Zuckerrüben und Winterraps haben bislang noch eine geringe Bedeutung im ökologischen Landbau.

Fruchtfolge

Eine geeignete Fruchtfolge ist elementar für den ökologischen Ackerbau. Eine zentrale Rolle für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit spielen dabei Leguminosen (Kleegras, Luzerne, Erbsen, Ackerbohnen, Seradella und andere) als Haupt- und/oder Zwischenfrüchte. Ihr Anteil in der Fruchtfolge sollte bei etwa 20 bis 30 Prozent liegen, mit einem Schwerpunkt auf Futterleguminosen (zum Beispiel Kleegras).

Nährstoffversorgung

Der Anbau von Leguminosen und die Ausbringung wirtschaftseigener Dünger bilden die Grundlage der Nährstoffversorgung im ökologischen Ackerbau. Durch eine sorgfältige Behandlung und zielgerichtete Ausbringung der Wirtschaftsdünger sowie den Anbau von Zwischenfrüchten werden Nährstoffverluste minimiert. Bei nachgewiesenem Bedarf (Bodenuntersuchung) ist der Zukauf von zugelassenen Düngern erlaubt (genaue Regelung: Anhang I der Verordnung 889/2008). Mineralische Stickstoffdünger sind nicht erlaubt.

Mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (betriebseigen und zugekauft) dürfen im Betrieb pro Jahr und Hektar maximal 170 Kilogramm Stickstoff ausgebracht werden (bei Anbauverbänden gelten geringere Werte). Besteht Bedarf an stickstoffhaltigen Düngemitteln dürfen Wirtschaftsdünger von anderen Öko-Betrieben (mit Einschränkung auch von konventionellen Betrieben) zugekauft werden. Auch zugelassene organische Handelsdünger sind erlaubt. Andernfalls ist die Extensivierung der Fruchtfolge beziehungsweise deren Erweiterung durch anspruchslosere Kulturen und Ausgleichskulturen in Betracht zu ziehen.

Saatgut

Saatgut muss aus ökologischer Erzeugung stammen. Nur wenn ökologisches Saatgut nicht verfügbar ist, kann nach Genehmigung durch die Kontrollstelle auch ungebeiztes Saatgut aus konventioneller Vermehrung verwendet werden. Die Verfügbarkeit muss anhand der Internetdatenbank www.organicXseeds.de geprüft werden. Die Beizung von Saatgut mit chemisch-synthetischen Mitteln ist verboten.

Regulierung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen

Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind nicht erlaubt. In der Regel treten Pflanzenkrankheiten und Schädlinge wegen des reduzierten Düngungsniveaus und der extensiveren Wirtschaftsweise in deutlich geringerem Umfang auf als im konventionellen Anbau. Ihre Ausbreitung lässt sich durch vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Standort- und Sortenwahl, Fruchtfolge, Anlage von Hecken als Lebensräume für Nützlinge) und mit natürlich vorkommenden Wirkstoffen begrenzen.

Unkrautregulierung

Die Unkrautregulierung erfolgt durch mechanische und thermische Verfahren sowie über die Fruchtfolgegestaltung. Herbizide dürfen nicht eingesetzt werden.

Arbeitsbelastung

Außer bei Spezialkulturen wie Gemüse ist die Arbeitsbelastung im ökologischen Ackerbau nicht höher als bei vergleichbaren Kulturen im konventionellen Anbau. Dass jedoch im Normalfall die Gesamtarbeitsbelastung in den Betrieben infolge der Umstellung zunimmt, liegt an dem zusätzlichen Aufwand bei der Vermarktung sowie an den steigenden Anforderungen im Management.
Eine Analyse der Betriebsabläufe kann Rationalisierungsmöglichkeiten eröffnen:

  1. Die überbetriebliche Zusammenarbeit intensivieren.
  2. Die Rentabilität der arbeitsintensiveren Kulturen auf der Basis der eingesetzten Arbeitszeit (Akh) mit anderen Betrieben vergleichen.
  3. Bei Bedarf Saison- oder Festangestellte Arbeitskräfte einstellen.

Lagerung

Häufig müssen Lagermöglichkeiten im Betrieb geschaffen werden, da der Handel und die Verarbeiter die Erntemengen meist nicht direkt vom Feld abnehmen.

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